Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird auf Antrag erteilt. Er berechtigt zum Bezug einer preisgebundenen Wohnung. Der Erhalt eines WBS ist geknüpft an Einkommensgrenzen und bestimmte Sozialkriterien, wie z.B. alleinerziehend, kinderreiche Familie, alte Menschen oder Behinderung. Auf den Wohnberechtigungsschein besteht ein Anspruch wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Es besteht kein Anspruch auf eine entsprechende preisgebundene Wohnung. Die Auswahl des Mieters aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen ist grundsätzlich dem Vermieter überlassen.

Preisgebundene Wohnungen sind die so genannten Sozialwohnungen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden.

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Ansprechpartner:

Fachbereich Jugend und Sozieles der Stadt Wiehl
Schulstraße 9
51674 Wiehl
Web: www.wiehl.de

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Telefon: 02262 / 99 - 270
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Otto Geilenberg
Telefon: 02262 / 99 269
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Carina Pflitsch
Telefon: 02262 / 99 271
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