Unterhaltstitel

… ist die Titulierung des Unterhalts.

In dem Unterhaltstitel wird festgelegt, wie viel der Vater/ die Mutter zu zahlen hat.

Bei der Festlegung des Titels werden individuelle Faktoren der Elternteile berücksichtigt (z.B. Einkommen, Familienstand oder weitere Kinder des Vaters/ der Mutter).

Ein Unterhaltstitel ist z.B. eine Jugendamtsurkunde, eine notarielle Verpflichtungserklärung oder eine gerichtliche Festsetzung in Form eines Vergleichs, Urteils, Beschlusses oder einer einstweiligen Anordnung.

Mit dem Unterhaltstitel können Zwangsvollstrechungsmaßnahmen eingeleitet werden, wenn der Unterhaltspflichtige keinen oder zuwenig Unterhalt zahlt.

siehe auch:

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Britta Scheer
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 423
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de


Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Slke Fakesch
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 424
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de