Unterhalt

…ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person.

Nach den Vorschriften des BGB sind Unterhaltspflichten innerhalb der Familie (auch nach Trennung und Scheidung) normiert. Die Verpflichtung Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen fünf Formen des Unterhalts:

  • Familienunterhalt (§§ 1360 ff. BGB),
  • Ehegattenunterhalt bei Getrenntleben (§§ 1361 ff. BGB),
  • Ehegattenunterhalt bei Scheidung (§ 1569 BGB),
  • Kindesunterhalt/Verwandtenunterhalt (§§ 1601 ff. BGB),
  • Betreuungsunterhalt (§ 1615 BGB).

Jedes Kind hat bis zum Abschluss seiner Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt.

Haben sich die Eltern getrennt, so kommt der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, für die Pflege und Erziehung auf und der andere unterstützt es durch seine Unterhaltszahlungen.

Volljährige Kinder haben gegenüber beiden Elternteilen einen Anspruch auf Barunterhalt.

Wie hoch der Unterhaltsanspruch im Einzelfall ist, hängt vom Alter des Kindes, dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten ab. Die Berechnung erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle. Bei Streitigkeiten um die Berechnung der Unterhaltsansprüche sollte auf jeden Fall ein kundiger Rechtsanwalt hinzugezogen oder eine Beistandschaft des Jugendamts beantragt werden.

Alleinerziehende, die von dem anderen Elternteil keinen oder nur einen geringen Unterhalt für die Kinder erhalten, können einen Unterhaltsvorschuss erhalten.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss-Leistungen hat, wer noch nicht 12 Jahre alt ist, in der Bundesrepublik zusammen mit einem Elternteil, das ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend ist, lebt und von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält.

Broschüre des Bundesministerium für Justiz: Kindschaftsrecht

Siehe auch:


Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Britta Scheer
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 423
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de


Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Silke Fakesch
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 424
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de