Umgangsrecht

… bedeutet, dass ein Kind das Recht hat, seine Eltern zu sehen. Im Falle einer Scheidung hat das Kind das Recht auf Umgang mit dem Elternteil, welches nicht mehr mit ihm zusammen wohnt. Der getrennt lebende Elternteil hat natürlich in umgekehrter Weise ein einklagbares Umgangsrecht.

Zum Umgang gehört neben den persönlichen Begegnungen aber auch Brief- und Telefonkontakt.

Ein Recht auf Umgang haben:

  • das Kind;
  • jedes Elternteil;
  • die Großeltern des Kindes;
  • die Geschwister des Kindes;
  • enge Bezugspersonen des Kindes, die für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben ("sozial-familiäre Beziehung").

Das Umgangsrecht (Dauer, Umfang) sollte im Sinne des Kindeswohl individuell ausgestaltet sein.

Broschüre des Bundesministerium für Justiz: Kindschaftsrecht

Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl 
Weierpassage 8-16 
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 450 
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected] 
Web: www.wiehl.de