Tagespflege

… bezeichnet die Betreuung und Förderung von Kindern durch Dritte entweder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten.

Im Prinzip gibt es zwei Formen der Kindertagespflege. Zum einen die Kinderfrau, welche in den Haushalt der zu betreuenden Kinder kommt und sich dort um diese kümmert und zum anderen die Tagesmutter, welche die Kinder in ihrem Haushalt versorgt.

Um als Tagespflegeperson tätig zu sein, benötigt man eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII. Diese Pflegeerlaubnis ist von der Tagesmutter/ dem Tagesvater bei dem für sie/ ihn zuständigen Jugendamt zu beantragen.

Eine Pflegeerlaubnis ist erforderlich, wenn:

  • das Kind im Haushalt der Tagespflegeperson betreut wird
  • es sich um entgeltliche Kindertagespflege handelt
  • der Betreuungszeitraum mindestens 15 Stunden wöchentlich beträgt und
  • über einen Zeitraum von länger als drei Monaten geht.

Zuständig ist das Jugendamt in dem die Tagespflegeperson wohnt. Demnach ist für ihn Wiehl wohnende Tagespflegepersonen das Jugendamt in Wiehl zuständig.

Falls die Gemeinde/ die Stadt kein eigenes Jugendamt hat, ist eines der umliegenden Jugendämter zuständig (Jugendamt des Oberbergischen Kreises, Jugendamt Radevormwald, Jugendamt Wipperfürth).

Die Tagespflege kann stundenweise oder ganztags durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater in Anspruch genommen werden. Meist ist der Grund für eine solche Betreuung die Berufstätigkeit der Eltern.

Ebenfalls wird eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren in kleineren Spielgruppen angeboten.

Es besteht die Möglichkeit beim jeweils zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Tagespflege zu stellen. Die Leistungen für Tagespflege sind öffentliche Leistungen und einkommensabhängig, d.h. das Einkommen ist zu beachten und zu prüfen. Zudem hängen sie vom Alter des Kindes und den täglichen Betreuungsstunden ab.

Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden und dann kann entschieden werden, ob ein Anspruch auf Tagespflege besteht.

Anspruchsberechtigte/ Antragsteller/ Hilfeempfänger sind Personenberechtigte,

  • die die Betreuung des Kindes oder der Kinder aufgrund von Berufstätigkeit, Ausbildung oder anderer besonderer Gründe, nicht selbstständig wahrnehmen können
  • die Kinder im Alter von 0 und 14 Jahren haben
  • die die Bezahlung einer Tagespflegeperson aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können,
  • die eine durchschnittliche Betreuungszeit von täglich 2 Stunden nachweisen können.


Besteht kein Anspruch auf Tagespflege so werden die Tagespflegepersonen privat entlohnt

Homepage des Tagesmütternetzes Oberbergischer Kreis e.V.

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Claudia Wachtendonck
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 422
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de

Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Sabine Schrader
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 420
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de


Tagesmütternetz Oberbergischer Kreis e.V.
Frau Dorn-Dickhaus/ Kritzerau
Telefon: 02261/ 886886

Email: [email protected]
Web: www.tagesmuetternetz.de