Personensorge

… fasst die Rechte und Pflichten zur Erziehung des minderjährigen Kindes zusammen.

Das Sorgerecht umfasst:

  • die Personensorge
  • die Sorge um das Vermögen des Kindes.

Die Personensorge kann bei Missbrauch entzogen werden und ganz oder teilweise auf das Vormundschaftsgericht übergehen.

Broschüren des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Broschüre des Bundesministerium für Justiz:

Siehe auch:

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Britta Scheer
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 423
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de


Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Silke Fakesch
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 424
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de