Kindesschutz

Kindesschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Politik, Jugendhilfe und Einrichtungen der Gesundheitshilfe.

Am 01.10.2005 traten das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und Änderungen des Sozialgesetzbuchs VIII in Kraft, durch die der Schutzauftrag der Kinder -und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls neu gefasst wurde.

Die Absicht der Regelungen im § 8a SGB VIII ist es, die Art und Weise der Wahrnehmung des Schutzauftrages verbindlich und verlässlich zu regeln.

Kindeswohlgefährdungen kann wirksam vorgebeugt werden, wenn die Menschen, die Kindern/Jugendlichen begegnen, mehr Sicherheit in ihrem Handeln bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung entwickeln und frühzeitig unterstützende Netzwerke nutzen.

Entscheidend dabei ist die Vernetzung, die Bündelung von Kräften und Hilfsangeboten. Ziel muss immer sein, Kindesvernachlässigung und Kindesmissbrauch möglichst früh zu erkennen, ihr nachhaltig entgegenzuwirken und präventiv tätig zu werden.

Wenn man ein Problem lösen und einen Missstand beseitigen will, dann muss man das Problem zunächst einmal erkennen. Es geht um wirksame Mechanismen zur Erkennung von Kindesvernachlässigung und Kindesmissbrauch. Wenn etwas passiert ist, muss schnell geholfen werden.

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl 
Frau Andrea Stawinski 
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 422
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de


Jugendamt der Stadt Wiehl / ASD
Weierpassage 8-16
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 540
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de