Kindesmissbrauch

… ist sexueller Missbrauch in Form von willentlich begangnen Handlungen mit, an oder vor Kindern. In Deutschland ist sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB strafbar.

Unter Kindesmissbrauch fallen viele unterschiedliche Handlungen. Es wird vor allem unterschieden in seelischen und körperlichen Missbrauch. Ein Kind ist beispielsweise seelisch missbraucht worden, wenn es sich pornographische Bilder ansehen oder dabei zu sehen muss, wie eine andere Person sexuelle Handlungen an sich selbst vornimmt.

Der körperliche Missbrauch ist ebenfalls breit gefächert. So werden zum Beispiel Kinder oftmals gezwungen, sexuelle Handlungen am Täter vorzunehmen, sie werden von dem Täter an intimen Stellen angefasst oder von diesem zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

In den meisten Fällen schweigen diese Kinder über das Erlebte, weil ihnen gedroht wird, dass etwas Schreckliches passiert, wenn sie etwas sagen.

Sind Kinder sexuell missbraucht worden, brauchen sie sofortige und dringende Hilfe, um das Erlebte verarbeiten zu können. Es muss schnell gehandelt werden, da sie nicht nur starke körperliche Schäden sondern auch heftige seelische Verwundungen durch den Missbrauch davon tragen.

Nur eine gezielte Therapie kann den Kindern helfen, dass schreckliche Ereignis aufzuarbeiten.

Homepage des Vereins zur Beratung von Mädchen/ Jungen und Frauen e.V.

Homepage des Vereins für Betroffene, Partner und Gegener von sexuellem Kindesmissbrauch

siehe auch:

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
Weierpassage 8-16
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 450
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de


Verein zur Beratung von Mädchen/ Jungen und Frauen e.V. nina + nico

Marktstr. 7a
51643 Gummersbach

Telefon: 02261/ 2 47 92
Telefax: 02261/ 91 21 36

Email: [email protected]