Kinderzuschlag

… ist eine ergänzende Leistung zum Kindergeld.

Seit Januar 2005 kann der Kindergeldzuschlag von Eltern beantragt werden, die für sich selbst über ein ausreichendes Einkommen verfügen, welches jedoch nicht zur kompletten Deckung des Lebensunterhaltes eines Kindes ausreicht. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse zu stellen. Dies gilt auch, wenn ein Elternteil im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist.

Eltern mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro monatlich. Und zwar für ein in ihrem Haushalt lebendes Kind bis zu dessen 25. Lebensjahr, wenn für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird.

Achtung: Es gilt eine Mindesteinkommensgrenze. Das heißt: Die Eltern selbst müssen mindestens über ein Einkommen oder Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, ihren nach dem Arbeitslosengeld II zu errechnenden Mindestbedarf sicher zu stellen.

Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf - also auch den des Kindes - deckt. Die Eltern überschreiten dann die Höchsteinkommensgrenze.

Der Kinderzuschlag ist auf die Dauer von insgesamt 36 Monate begrenzt.

Bei einem Einkommen oder Vermögen der Eltern in Höhe ihres eigenen Mindestbedarfs ist der Kinderzuschlag in voller Höhe zu zahlen. Berücksichtigt wird hierbei z.B. auch Einkommen und Vermögen von Partnern, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben. Überschreiten Einkommen und Vermögen diese Grenze, wird der Kinderzuschlag gemindert.

In welcher Höhe Einkommen bzw. Vermögen zu berücksichtigen sind, richtet sich grundsätzlich nach den für das Arbeitslosengeld II maßgeblichen Bestimmungen.

Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kinderzuschlag-Ansprüche erfolgt über die Familienkasse. Bei Fragen zur Antragstellung und zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten an die Familienkasse in Ihrer Nähe.

Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema: Kinderzuschlag

Ansprechpartner:

Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Bergisch Gladbach
Bensberger Straße 85
51465 Bergisch Gladbach

Telefon: 01081 / 555 111 (Entgeld entsprechend der Preisliste Ihres Netzbetreibers)

Email: [email protected]
Web: www.arbeitsagentur.de