Jugendschutz

... versteht sich sozusagen als Oberbegriff für staatliche Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren.

Zu den Maßnahmen des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zählen zum Beispiel Jugendschutzkontrollen in Gaststätten, Videotheken und Spielhallen unter Berücksichtigung des JÖSchG (Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit) sowie die Mitarbeit beim JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz).

Außerdem gibt es in diesem Zusammenhang noch die Maßnahmen des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes zu denen beispielsweise Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote zu Themen wie Medienkonsum, Suchtvorbeugung und sexueller Missbrauch zählen.

Homepage der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein-Westfalen e. V.

Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz- Staatsvertrag der Länder

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Sabine Jöns
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 428
Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de