Jugendgerichtshilfe (Straffällige Jugendliche)

... wendet sich an Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren oder an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren, gegen die ein Ermittlungs- beziehungsweise ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Grundlage des Angebots sozialpädagogischer Hilfe äußert sich in Gesprächen mit den Jugendlichen.

Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte ins Verfahren vor die Jugendgerichte.

Dabei entscheidet die Jugendgerichtshilfe jedoch nach ihrem eigenen pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Sie berät die jungen Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetereuung aus.

Homepage: Jugendgerichtshilfe

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
Weierassage 8-16
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 450
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de