Gefährdete Kleinkinder

... erkrankte; vernachlässigte; misshandelte Kinder.

Als Hilfe für die Kinder und deren Eltern sieht das geltende Recht der Kinder- und Jugendhilfe vielfältige Angebote und Leistungen der Jugendämter vor. Die Familiengerichte sind einzuschalten, wenn in die elterliche Sorge eingegriffen werden muss, um eine Gefährdung des Kindeswohles abzuwehren. Das Familiengericht kann nach geltendem Recht (§ 1666 BGB) in die elterliche Sorge eingreifen, wenn das Wohl des Kindes durch elterliches Erziehungsversagen gefährdet ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Das Gesetz gibt keine konkreten Maßnahmen an, so dass die Gerichte selbst die geeigneten Anordnungen geben können. Das Gericht kann den Eltern teilweise oder ganz das Sorgerecht entziehen, wenn dies zum Wohle des Kindes notwendig ist und einen Pfleger oder Vormund bestellen.

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl 
Weierpassage 8-16 
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 450 
Telefax: 02262 / 99 - 403

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Web: www.wiehl.de