Erziehungsbeauftragte Person

... nimmt Erziehungsaufgaben nach Vereinbarung mit den Eltern wahr, z.B. die Begleitung eines Jugendlichen in eine Disco. Jede Person, die über 18 Jahre alt und in der Lage ist, die vereinbarten Erziehungsaufgaben zu erfüllen, kann erziehungsbeauftragt sein.

Der Gesetzgeber hat hier vor allem Geschwister, andere Verwandte, Nachbarn, Freunde der Eltern etc. im Blick, die im Auftrag der Eltern tätig sind. Es handelt sich hierbei um eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nicht leichtfertig übertragen werden sollte.

Damit ist beispielsweise gemeint, dass man nicht den noch ,,unreifen“ Freund seiner minderjährigen Tochter auswählt, um diese in die Disco zu begleiten.

Homepage der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V.

siehe auch:

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
 Frau Sabine Joens
 Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 428
Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de