Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII

… versteht man die Hilfe für behinderte Menschen, genauer die Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

Wesentlich seelisch behindert sind Personen, bei denen in Folge seelischer Störung die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist.

Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen insbesondere:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie
  • Hilfen bei der Verfolgung einer schulisch-beruflichen Perspektive.

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
Weierpassage 8-16
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 450
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de