Auslandsadoption

… ist die Adoption eines Kindes aus dem Ausland, welche meist von ausländischen Organisationen, Vereinen oder anerkannten privaten Vermittlungsstellen bezeichnet wird.

Eine Auslandsadoption ist die Adoption eines Kindes aus dem Ausland. Bei Auslandsadoptionen müssen neben den Regelungen des deutschen Rechts die Bestimmungen der betreffenden Staaten mit beachtet werden. Die Vermittlung ist nur über eine anerkannte Auslandsadoptionsvermittlungsstelle möglich. Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland stellt an die zukünftigen Adoptiveltern besondere Anforderungen und eine hohe Risikobereitschaft, da in der Regel nur wenige Informationen zur Vorgeschichte, zur Herkunft und zur gesundheitlichen Situation des Kindes zur Verfügung stehen.

Der Oberbergische Kreis hat zusammen mit den Städten Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperführt eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

Die Kontaktaufnahme ist durch schriftliche Anfrage, telefonische Terminvereinbarung oder persönliche Vorsprache möglich.

Informationen:

Was erledige ich wo in der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises

Homepage der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA)

Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kinder suchen Eltern - Eltern suchen Kinder


siehe auch:


Ansprechpartner:

Jugendamt des Oberbergischen Kreises 
Am Wiedenhof 7 
51643 Gummersbach

Telefon: 02262 / 88 - 51 22