Arbeiten - Ab welchem Alter und wie lange?

Als Arbeit wird im Allgemeinen die zielgerichtete, zweckgebundene menschliche Verrichtung bezeichnet.

Es gibt vermutlich keine Eltern, die nicht die Klage ihres Kindes kennen, dass das Taschengeld zu wenig ist. Egal wie häufig und regelmäßig die Wünsche des Nachwuchses erfüllt werden, die Liste der Begehrlichkeiten ist immer gleich lang. Wünsche darf ihr Kind haben, so viele es möchte. Nur muss es lernen, dass immer einige unerfüllt bleiben.

Für den Umgang mit Geld, um seinen Wert kennen zu lernen und um zu erleben, dass für Geld in den meisten Fällen schwer gearbeitet werden muss, ist es wichtig, dass ein junger Mensch nur so viel Geld zur Verfügung hat, wie im Allgemeinen für sein Alter passend ist.

Im Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend ist festgelegt, worauf bei der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren geachtet werden muss.

Homepage des Bundesministeriums für Justiz: 
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Homepage des Bundesministeriums für Justiz: 
Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)

siehe auch:


Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl 
 Frau Sabine Jöns
Schulstraße 9 
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99  428
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de