Adoption
… bedeutet, dass bei der Adoptionsfreigabe eines Kindes durch die Eltern die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kind vollständig enden.
Das heißt, die Herkunftseltern geben ihre Rechte und Pflichten ab. Die Adoptiveltern übernehmen diese für das Kind. Das Kind wird durch die Adoption einem leiblichen Kind gleichgestellt. Eine Adoption hat somit für alle Beteiligten umfassende rechtliche Konsequenzen (Sorgerecht, Erbrecht, Unterhaltsrecht).
Bei der Adoptionsvermittlung sind das Wohl des Kindes, dessen Bedürfnisse sowie die Wünsche und Vorstellungen der leiblichen Eltern ausschlaggebend.
Ehepaare wie auch Einzelpersonen können ein Kind adoptieren. Wer ein Kind adoptieren möchte, muss bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter beraten hierzu. Erst nach der eingehenden Beratung kann die Adoptionsvermittlung einsetzen. Eine Adoption kann nur über eine anerkannte Vermittlungsstelle erfolgen.
Das Adoptionsverfahren im Überblick:
- Bewerbung für die Adoption eines Kindes
- Adoptionspflege für das Kind
- Entscheidung des Amtsgerichts-Vormundschaftsgericht
Für Auslandsadoptionen gelten besondere Bestimmungen, über die die staatlich anerkannten Auslandsadoptionsvermittlungsstellen informieren.
Die am häufigsten vorkommende Art der Adoption ist die "Stiefelternadoption", bei der der Ehepartner des betreuenden Elternteils das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind adoptiert. Dazu sollte die Ehe eine gewisse Dauer haben und der leibliche Elternteil muss in diese Adoption einwilligen (diese Einwilligung kann gegebenenfalls durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt werden).
Der Oberbergische Kreis hat zusammen mit den Städten Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.
Die Kontaktaufnahme ist durch schriftliche Anfrage, telefonische Terminvereinbarung oder persönliche Vorsprache möglich.
Informationen:
Was erledige ich wo in der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises
Homepage der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA)
siehe auch:
Ansprechpartner:
Jugendamt des Oberbergischen Kreises
Am Wiedenhof 7
51643 Gummersbach
Telefon: 02262 / 88 - 51 22