Düsseldorfer Tabelle

Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle erfolgte am 01. Januar 2008. Die vom OLG Düsseldorf herausgebrachte Unterhaltstabelle gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung von Unterhalt und ist mit allen Oberlandesgerichten abgestimmt. Ihre bundesweite Anwendung beruht auf dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung.

Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sie dient lediglich als Richtlinie für Unterhaltsberechnungen. Zur Berechnung des Anspruchs wird immer das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen zugrunde gelegt.

Düsseldorfer Tabelle

siehe auch:

Ansprechpartner:

Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Britta Scheer
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 423
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de


Jugendamt der Stadt Wiehl
Frau Sile Fakesch
Schulstraße 9
51674 Wiehl

Telefon: 02262 / 99 - 424
Telefax: 02262 / 99 - 403

Email: [email protected]
Web: www.wiehl.de