Bauen
… umschreibt die Tätigkeit des Herstellens von Bauwerken bzw. baulichen Anlagen sowie auch das Errichten und Konstruieren von bestimmten Gegenständen.
Eine Baugenehmigung wird erteilt, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Baugenehmigungen werden nur schriftlich und unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt. Vor Zugang der Baugenehmigung darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden. Der Baubeginn ist der Baugenehmigungsbehörde mindestens eine Woche vorher mitzuteilen.
Rathauswegweiser: Was erledige ich im Wiehler Rathaus wo?
Ansprechpartner:
Bauaufsicht der Stadt Wiehl
Herr Köster
Bahnhofstraße 1
51674 Wiehl
Telefon: 02262 / 99 - 230
Email: [email protected]
Bauaufsicht der Stadt Wiehl
Herr Diegel
Bahnhofstraße 1
51674 Wiehl
Telefon: 02262 / 99 - 227
Email: [email protected]
Bauaufsicht der Stadt Wiehl
Frau Micheel
Bahnhofstraße 1
51674 Wiehl
Telefon: 02262 / 99 - 228
Email: [email protected]